Unterricht & Förderung
Die Schüler:innen der Brückenschule werden nach den Richtlinien der "Grund- und Hauptschule", "Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen", "Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung" und nach den Richtlinien für die Förderung schwerstbehinderter Schüler:innen unterrichtet.
Unsere Schule ist als Ganztagsschule in ihrem Tagesablauf nicht nur durch Unterricht geprägt, sondern auch durch Therapie, Pflege, gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitgestaltung.
Wir bilden Lerngruppen und Klassen, in denen die Schüler:innen eine tragfähige soziale Struktur entwickeln können. So werden neben Alter und Bildungsgang auch individuelle Voraussetzungen (Kommunikation, Mobilität etc.) berücksichtigt.
Wir entwickeln Formen und Wege der Kooperation und Kommunikation im unterrichtlichen, kollegialen, organisatorischen und schullebengestaltenden Bereich, um gute Voraussetzungen zu schaffen für eine effektive Förderung und Erziehung der Schüler:innen.
Unterrichtszeiten
Stunde / Pause | Uhrzeit |
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1. Stunde | 08:00 Uhr - 08:45 Uhr |
2. Stunde | 08:45 Uhr - 09:30 Uhr |
Frühstückspause | 09:30 Uhr - 09:45 Uhr |
3. Stunde | 09:45 Uhr - 10:30 Uhr |
Hofpause | 10:30 Uhr - 10:55 Uhr |
4. Stunde | 10:55 Uhr - 11:40 Uhr |
5. Stunde | 11:40 Uhr - 12:25 Uhr |
Mittagessen (außer freitags) | 12:25 Uhr - 13:00 Uhr |
Hofpause (außer freitags) | 13:00 Uhr - 13:30 Uhr |
6. Stunde (außer freitags) | 13:30 Uhr - 14:15 Uhr |
7. Stunde (außer freitags) | 14:15 Uhr - 15:00 Uhr |
Primarstufe
Die Primarstufe umfasst die Klassen 1 bis 4. Neben dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung haben viele Schüler:innen weitere Förderbedarfe, z.B. im Bereich Lernen, Geistige Entwicklung, Sprache, Sehen. Entsprechend individuell und differenziert muss das Förderangebot sein.
Jede Klasse hat einen Klassenraum mit Gruppenraum. Hier spielt sich das wesentliche Leben einer Klasse ab (Unterricht, Gruppenarbeit, Spiele, gemeinsames Essen, etc.)
Die Einschulung ist der Beginn eines neuen Lebensabschnittes – sowohl für die neuen Schüler:innen als auch für die Eltern – und auch das Kennenlernen einer Schulform, die sich erheblich von der bekannten Grundschule abhebt, birgt viele neue Erfahrungen.
Schon vor der Einschulungsfeier treffen sich die neuen Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen zu einem Kennlernen. Voraussetzung ist dabei, dass die Neuaufnahmen rechtzeitig feststehen und auch die Teamzusammensetzung der E-Klassen festgelegt werden konnten.
Klassenbildung in der Primarstufe
Die neu eingeschulten Kinder (Beginn der Schulpflicht) bilden die Klasse 1. Dieser Klassenverband bleibt in der Regel in den folgenden drei bis vier Jahren bestehen, solange Neuzugänge keine Änderung notwendig machen. Sollten nur wenige Kinder eingeschult werden, kann es aus organisatorischen Gründen notwendig sein Mischklassen zu bilden.
Nach Klasse drei oder vier, abhängig von der Entwicklung der Schüler:innenzahlen und der Lernentwicklung in den Klassen, werden die Klassen so zusammen gesetzt, dass die Schüler:innen in den Bildungsgängen Grund-/Hauptschule und Lernen eine Klasse und die Schüler:innen im Bildungsgang Geistige Entwicklung eine Klasse bilden.
Sekundarstufe
Die Sekundarstufe umfasst die Klassen 5 - 10 und gliedert sich auf in die Mittelstufe und die Abschlussstufe. Dabei entspricht die Mittelstufe den Klassen 5 – 7, die Abschlusstufe dementsprechend den Klassen 8-10. Beim Eintritt in die Abschlussstufe sind die Schüler*innen in der achten Klasse und meist im neunten Schulbesuchsjahr.
Der Stundenplan deckt den gesamten von den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Fächerkanon ab. Unterrichtsblöcke ermöglichen klassenübergreifenden Unterricht und Differenzierungsmaßnahmen, insbesondere in den Hauptfächern und im Bereich Sport/Schwimmen. Die Elemente Wochenplan, Freie Arbeit und wechselnde AG-Angebote nimmt der Stundenplan auf. Dies ermöglicht Freiräume für unterschiedliche Schwerpunktsetzungen innerhalb der Klassen und für enge Kooperation innerhalb der Stufe.
In der Abschlusstufe ist insbesondere die Vorbereitung auf die nachschulische Zeit (auf dem freien Arbeitsmarkt, in berufsvorbereitenden Maßnahmen, in Berufsbildungswerken, Berufsschulen oder in Werkstätten für behinderte Menschen) ein Schwerpunkt. Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung und persönlichkeitsbezogene Ziele werden fächerübergreifend angegangen.
UK und AT Förderung an der Brückenschule / UK und AT Beratungsteam
„Man kann nicht, nicht kommunizieren“ (Paul Watzlawik)
Ungefähr 10% unserer Schülerinnen und Schüler können aufgrund von angeborener oder erworbener körperlicher Einschränkung nicht oder nur schwer verständlich sprechen. Doch auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen. Damit unsere Schüler:innen ein selbstbestimmtes Leben führen können, arbeiten wir mit dem sonderpädagogischen / therapeutischen Konzept der Unterstützten Kommunikation.
Zusätzlich kommen bei uns an der Brückenschule Assistive Technologien zum Einsatz. Diese ermöglichen unseren Schüler:innen, die zum Beispiel nicht in der Lage sind, mit der Hand zu schreiben, eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe im Unterricht.
Unterstützte Kommunikation (UK) hat zum Ziel, Menschen mit schwer verständlicher, begrenzter oder fehlender Lautsprache Möglichkeiten anzubieten, mit denen sie sich besser verständigen und im Alltag mitbestimmen können. Für uns bedeutet das, dass für einzelne Schülerinnen und Schüler ein individuelles Kommunikationssystem entwickelt wird.
Möglichkeiten der Unterstützten Kommunikation bieten
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körpereigene Kommunikationsformen
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nicht elektronische Kommunikationshilfen
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elektronische Kommunikationshilfen.
Unter körpereigenen Kommunikationsformen werden zum Beispiel Mimik, Gestik und Gebärden verstanden. Nicht elektronische Kommunikationshilfen sind zum Beispiel Kommunikationsbücher, die mit Bildern und Wörtern ausgestattet sind. Diese können bei fehlender aber auch bei vorhandener Lautsprache zur Unterstützung dergleichen eingesetzt werden.
Elektronische Kommunikationshilfen unterscheiden sich in ihrer Komplexität. Es gibt einfache Hilfen, wie sprechende Tasten, mit denen Schülerinnen und Schüler Kommunikation anbahnen und die ihnen eine soziale Teilhabe in der Klasse ermöglichen.
Komplexere elektronische Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel ein Ipad mit symbolbasiertem Wortschatzprogramm oder ein Sprachcomputer mit Augensteuerung, bieten eine unbegrenzte Zahl an Möglichkeiten, um Kommunikation zu initiieren und differenziert zu führen.
Die Nutzung dieser unterschiedlichen Kommunikationshilfen bedarf einer intensiven Begleitung. In unserer Schule findet diese Förderung in der Klasse, in kleinen Gruppen oder auch in Einzelsituationen statt.
Ein Erklärvideo der Bezirksregierung Münster gibt einen guten Überblick für die Möglichkeiten der Unterstützen Kommunikation:
Der folgende Film des LWL, der an unserer Schule gedreht wurde, gibt gute Einblicke in die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützten Kommunikation:
Assistive Technologien (AT) sind Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel der Teilhabe. Viele unserer Schülerinnen und Schüler sind nicht in der Lage, überhaupt oder schnell genug mit der Hand zu schreiben, ein Lineal o.ä. zu benutzen. Um diesen Schüler:innen eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, gibt es verschiedene Alternativen.
Assistive Technologien können nicht-elektronische Hilfen, wie eine rutschfeste Unterlage sein.
Zusätzlich gibt es auch verschiedenste elektronische Hilfen, wie zum Beispiel spezielle Tastaturen, Joysticks oder individualisierte Computermäuse. Auch spezielle Softwares wie Multitext oder Dragon naturally speaking kommen bei uns zum Einsatz.
Dieses Erklärvideo der Bezirksregierung Münster fasst die wichtigsten Aspekte der Assistiven Technologien zusammen:
Die Beratung / Mein eigenes Hilfsmittel
Die Basis einer jeden Beratung ist die individuelle Bedarfsermittlung und Kompetenzerfassung der einzelnen Schüler:innen.
Das Beratungsteam für UK / AT überlegt gemeinsam mit dem Klassenteam und einer Rehafirma individuelle Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.
Wenden Sie sich mit einem Beratungswunsch gerne an das Klassenteam.
Intensivpädagogische Förderung
In der Brückenschule Maria Veen werden Schüler:innen, die nach §15 AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung) - nach entsprechender Entscheidung des Schulamtes - zum Personenkreis der Schüler:innen mit Schwerstbehinderung zählen, intensivpädagogisch gefördert. Die jeweiligen Schüler:innen werden integrativ im Klassenverband unterrichtet. Den besonderen Förderbedürfnissen der einzelnen wird durch die innere und äußere Differenzierung im Unterricht Rechnung getragen. So gibt es seit vielen Jahren die IPF-Gruppe (Intensivpädagogische Fördergruppe) als äußeres Differenzierungselement. Die Zusammensetzung der IP-Fördergruppe sowie die inhaltliche und zeitliche Ausrichtung der Förderung werden in jedem Schuljahr schülerorientiert neu überlegt und ausgerichtet.